Lagerhalle für Transporterflotten: was bei Toren und Durchfahrtshöhe zählt

Nicht jede Lagerhalle passt zu jedem Fuhrpark — und wer das erst beim Besichtigungstermin merkt, verliert Zeit. Ein Detail, das sich vorab klären lässt: die lichte Durchfahrtshöhe der Tore.
Die Halle in Alfter ist auf Transporter ausgelegt, nicht auf Sattelzüge
Die Lagerhalle im Gewerbegebiet Alfter hat drei Sektionaltore, je 4,00 × 3,00 m, mit einer lichten Durchfahrtshöhe von 3,00 m. Ein Sattelzug benötigt in der Regel rund 4,0 bis 4,2 m und passt damit nicht durch diese Tore.
Wer mit Transportern und kleineren Lkw anliefert oder ausliefert, ist hier richtig. Klassische Speditions- und Kontraktlogistik mit Sattelzugverkehr scheidet dagegen aus — besser, das steht vor der Besichtigung fest.
Zwei Höhenbereiche in der Halle selbst
Die Halle ist nicht auf einer durchgehenden Höhe gebaut: Im hohen Teil stehen bis zu 7,5 m Lagerguthöhe zur Verfügung, im niedrigeren Teil weniger — der genaue Wert wird zum Flächenzuschnitt angegeben. Wer hoch regalieren will, sollte das vorab mit dem konkreten Flächenzuschnitt abgleichen — über die gesamte Fläche ist das nicht möglich.
Für wen das passt
Handwerksbetriebe mit Lagerbedarf, Großhandel ohne Sattelzugverkehr, Paket- und Stückgutversand mit eigener Transporterflotte, Showrooms mit angeschlossenem Lager.
Der Standort liegt linksrheinisch im Wirtschaftsraum Bonn/Köln, angebunden an die Autobahnen A555 und A565.
Fläche und Konditionen
Insgesamt ca. 1.065 m² Hallenfläche (Planungsstand, keine Berechnung nach MF-G/gif, Aufmaß nach Fertigstellung), angeboten in Teilflächen ab ca. 200 m², ab 10 €/m² zzgl. Nebenkosten, Erweiterung nach Verfügbarkeit. Büroflächen im selben Gebäude sind zubuchbar.
Lagerhalle — Teilflächen ab ca. 200 m²
Grundrisse, Flächenangaben und Konditionen auf der Objektseite — oder direkt anfragen, Antwort innerhalb eines Werktags.
Zur Objektseite +49 228 240 63 422Passend dazu
Rechtlicher Hinweis: Flächenangaben sind ca.-Werte nach aktuellem Planungsstand (Ausführungsplanung Rohbau, Vorabzug vom 26.06.2026, keine Mietflächenberechnung nach MF-G/gif) — die endgültige Mietfläche wird nach Fertigstellung aufgemessen und vor Vertragsschluss bestätigt. Als „Visualisierung“ gekennzeichnete Abbildungen sind unverbindliche Darstellungen; eine gezeigte Möblierung ist beispielhaft und nicht Bestandteil des Mietgegenstands. Die zulässige Nutzungsart ist im Einzelfall zu klären.
