Hallenfläche ab ca. 200 m² mieten bei Bonn: Teilflächen statt Gesamthalle

Nicht jeder Betrieb braucht eine ganze Halle. Viele kommen mit einer Teilfläche aus — solange Andienung, Höhe und Zuschnitt passen. Genau dafür ist die Lagerhalle im Gewerbegebiet Alfter angelegt: nicht am Stück, sondern in Teilflächen ab ca. 200 m².
Was die Halle bietet
Die Halle ist beheizt. Drei Sektionaltore (je 4,00 × 3,00 m, lichte Durchfahrtshöhe 3,00 m) erschließen sie ebenerdig für Transporter und Lkw mit niedrigem Aufbau.
Es gibt zwei Höhenbereiche: im hohen Hallenteil bis zu 7,5 m Lagerguthöhe, im niedrigeren Teil weniger. Welcher Bereich zu einem Zuschnitt gehört, wird bei der Flächenplanung festgelegt.
Teilfläche statt Gesamthalle
Die Gesamtfläche der Halle liegt bei ca. 1.065 m² (Planungsstand, keine Berechnung nach MF-G/gif, Aufmaß nach Fertigstellung). Angeboten werden Teilflächen ab ca. 200 m², eine Erweiterung ist nach Verfügbarkeit möglich.
Am Stück wird die Halle nicht angeboten — wer klein startet und mitwachsen möchte, muss den Standort dafür nicht wechseln.
Büro im selben Gebäude zubuchbar
Wer zur Hallenfläche auch Verwaltung, Auftragsabwicklung oder einen Empfang braucht: Büroflächen im selben Gebäude sind zubuchbar, bei der Einheit Nord EG mit direktem internem Zugang zur Halle.
Nutzungsart im Einzelfall klären
Wofür die Fläche genutzt werden darf, ist im Einzelfall mit dem Vermieter und der zuständigen Behörde zu klären. Dieser Beitrag beschreibt die Fläche und ihre Ausstattung — er sagt nichts über eine genehmigte Nutzungsart.
Konditionen und Anbindung
Halle ab 10 €/m² zzgl. Nebenkosten. Anbindung an die Autobahnen A555 und A565. Auf dem Grundstück stehen 9 Stellplätze zur Verfügung; die Aufteilung auf die Einheiten ist im Einzelfall zu klären.
Lagerhalle — Teilflächen ab ca. 200 m²
Grundrisse, Flächenangaben und Konditionen auf der Objektseite — oder direkt anfragen, Antwort innerhalb eines Werktags.
Zur Objektseite +49 228 240 63 422Passend dazu
Rechtlicher Hinweis: Flächenangaben sind ca.-Werte nach aktuellem Planungsstand (Ausführungsplanung Rohbau, Vorabzug vom 26.06.2026, keine Mietflächenberechnung nach MF-G/gif) — die endgültige Mietfläche wird nach Fertigstellung aufgemessen und vor Vertragsschluss bestätigt. Als „Visualisierung“ gekennzeichnete Abbildungen sind unverbindliche Darstellungen; eine gezeigte Möblierung ist beispielhaft und nicht Bestandteil des Mietgegenstands. Die zulässige Nutzungsart ist im Einzelfall zu klären.
