Warum Sanitätshäuser Büro und Lager an einem Standort brauchen

Ein Sanitätshaus oder ein Pflegehilfsmittel-Versorger lebt von zwei Dingen gleichzeitig: Beratung und Verwaltung auf der einen Seite, Warenbestand und Kommissionierung auf der anderen. Sitzen beide Funktionen an getrennten Adressen, entstehen tägliche Wege, die niemand abrechnen kann.
Die Lücke am Markt
Eigene Auswertung des Angebotsbestands (Quelle: immobilo.de, Erhebung vom 31.08.2026): In Bonn standen 833 Gewerbeangebote online, davon 792 Büro- und Praxisflächen und 41 Hallen- oder Lagerflächen.
Eine Fläche, die Büro und Halle an einer Adresse statt an zweien zusammenbringt, erspart den zweiten Standort — mit allem, was daran hängt: Wege, Anfahrten, doppelte Infrastruktur.
Was am Standort Alfter dafür spricht
Die Erdgeschoss-Einheit Nord verbindet ca. 130 m² Mietfläche (Planungsstand, keine Berechnung nach MF-G/gif, Aufmaß nach Fertigstellung) mit einem direkt angebundenen Hallenteil und eigenem Sektionaltor (4,00 × 3,00 m) für die ebenerdige Andienung. Die Halle ist beheizt — für Hilfsmittel und Verbrauchsmaterial ein Unterschied.
Größere Hallen-Teilflächen im selben Gebäude sind nach Verfügbarkeit zubuchbar. Büro ab 16 €/m², Halle ab 10 €/m², jeweils zzgl. Nebenkosten. Auf dem Grundstück stehen 9 Stellplätze zur Verfügung; die Aufteilung auf die Einheiten ist im Einzelfall zu klären.
Was sich im Einzelfall vergleichen lässt
Wer zwei Standorte gegen einen rechnet, hat mehrere Größen auf dem Tisch: die Quadratmeterpreise beider Flächenarten, die Wegezeiten zwischen zwei Adressen und den Aufwand, zwei Standorte zu betreiben.
Wie dieser Vergleich ausgeht, entscheidet der Einzelfall — eine pauschale Aussage dazu gibt es nicht.
Einheit Nord EG — Büro mit Hallenteil
Grundrisse, Flächenangaben und Konditionen auf der Objektseite — oder direkt anfragen, Antwort innerhalb eines Werktags.
Zur Objektseite +49 228 240 63 422Passend dazu
Rechtlicher Hinweis: Flächenangaben sind ca.-Werte nach aktuellem Planungsstand (Ausführungsplanung Rohbau, Vorabzug vom 26.06.2026, keine Mietflächenberechnung nach MF-G/gif) — die endgültige Mietfläche wird nach Fertigstellung aufgemessen und vor Vertragsschluss bestätigt. Als „Visualisierung“ gekennzeichnete Abbildungen sind unverbindliche Darstellungen; eine gezeigte Möblierung ist beispielhaft und nicht Bestandteil des Mietgegenstands. Die zulässige Nutzungsart ist im Einzelfall zu klären.
